Märkische Landsitze des Berliner Bürgertums |
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Die
märkischen
Landsitze des Stadtbürgertums Eine
kurze Geschichte mit langer Vorgeschichte Inhalt: 1.
Die ungeschriebene Geschichte 2.
Freizeitobjekte - nicht Lebensmittelpunkt 3.
Die Entwicklung der Hauptstadt als Auslöser Seit
Theodor Fontane erfreuen sich die Schlösser und Herrenhäuser des märkischen
Adels einer bis heute ungebrochenen Aufmerksamkeit. Dagegen fristen die
Landsitze des Bürgertums im öffentlichen Bewusstsein eher ein Schattendasein.
Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist vielleicht noch allgemein bekannt, dass
Walther Rathenau Schlossherr in Bad Freienwalde war. Im Übrigen bleibt die
Kenntnis von den Landsitzen jeweils auf den engeren örtlichen Umkreis begrenzt,
soweit sie nicht ganz und gar verloren gegangen ist. Die wenigen Publikationen
zu diesem Thema beschränken sich entweder auf ein einzelnes Objekt oder auf
eine kleine Auswahl von Landsitzen. Der Informationsgehalt dieser Arbeiten lässt
zudem - von wenigen Ausnahmen abgesehen – manchen Wunsch offen. Wo
liegen die Gründe dafür? Zunächst liegt auf der Hand, dass die Herrensitze
des Adels es leichter hatten, sich im kollektiven Gedächtnis festzusetzen. Oft
über Jahrhunderte haben Adelsfamilien das Bild ihrer Umgebung geprägt. Außerdem
waren sie im Alltag des ländlichen Lebens viel stärker präsent als die meist
nur sporadisch anwesenden Stadtbürger und deren Familien. Und das ländliche
Domizil einer großbürgerlichen Familie diente seinem Zweck oft nur während
einiger Jahrzehnte, manchmal sogar nur für wenige Jahre. Die Nutzung über
mehrere Generationen innerhalb der gleichen Familie bildete die Ausnahme. Als
die Existenz privater Landsitze im Jahr 1945 ein abruptes Ende fand, begann auch
ihr Bild im öffentlichen Bewusstsein rasch zu verblassen. In den folgenden
Jahrzehnten war eine Beschäftigung mit diesem Teil der Vergangenheit wenig
gefragt. Diese Feststellung gilt nicht nur für das ländliche Umfeld, d.h. für
die verschiedenen Formen lokaler und regionaler märkischer
Geschichtsschreibung. Auch in den beiden Teilen Berlins, aus denen die Eigentümer
dieser Landsitze ja gekommen waren, tendierte das Interesse an ihnen gegen Null.
Es war wohl so, dass man sich in dem einen Teil der Stadt damit nicht beschäftigen
sollte, während man sich in dem anderen Teil im Grunde nicht damit beschäftigen
wollte und es – wegen der Abschottung des Umlandes – auch nicht recht
konnte. Ein so sensibler Beobachter wie der australische Historiker Christopher
Clarke registrierte sehr wohl, dass Westberlin besonders in den 60er und 70er
Jahren des vorigen Jahrhunderts bemüht war, seine preußisch-ostelbische
Vergangenheit so schnell und so gründlich wie möglich zu vergessen. Bis
zum Jahr 1933 (mit Einschränkungen auch bis zum Ende des zweiten Weltkriegs)
war Berlin der Brennpunkt, in dem die Vorstände der deutschen Großbanken und
der meisten Industriekonzerne, viele der bedeutendsten Wissenschaftler, die Größen
aus der Welt des Films, des Theaters und der Literatur, nicht zuletzt auch die führenden
Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung zu Hause waren. Als diese
Institutionen aus Berlin verschwanden (und die dort verbliebenen an Bedeutung
verloren), schmolz auch das Großbürgertum dieser Stadt bis auf einen Rest
zusammen. Anders als etwa in Hamburg erlahmte jetzt auch das firmen- bzw.
familiengeschichtliche Interesse an den nun in einer feindlichen Welt gelegenen
und ihren Eigentümern entfremdeten Besitzungen. Auch als sich in den Jahren
1989/1990 die politischen Verhältnisse grundlegend änderten, hatte es das
Interesse an den früheren Landsitzen ebenso wenig eilig, in die neue, alte
Hauptstadt zurückzukehren, wie das Großbürgertum selbst. Womöglich noch zaghafter als in Berlin begann man im märkischen Land selbst, sich der Landsitze des ehemals davongejagten Klassenfeindes zu erinnern, am ersten noch in einem Ort wie Bad Saarow, in dem dieser Teil der Geschichte schließlich auch kaum zu übersehen ist. Die meisten Heimatforscher nehmen sich kaum dieses Themas an, vielleicht weil sie – tief im ländlichen Milieu verwurzelt – nicht geneigt sind, sich gedanklich auf das glatte Parkett großbürgerlich-städtischer Lebenswelten zu begeben. Manche von ihnen betrachten die Landsitze als mehr oder weniger unerwünschte Fremdkörper in der ländlichen Idylle. Selbst die staatliche Denkmalpflege scheint von solchen Anschauungen nicht ganz frei zu sein. Wie wäre es sonst zu erklären, dass kaum ein großbürgerlicher Landsitz einen Platz in der Landesdenkmalliste gefunden hat - in einigen Fällen trotz unbestritten hoher architektonischer Qualität. Freizeitobjekte
-
nicht Lebensmittelpunkt Als
der jüdische Berliner Bankier Siegfried Bieber und seine Frau Josephine im Jahr
1930 ihren neu errichteten Landsitz Dahmshöhe bezogen, da senkten sich bereits
die ersten Schatten einer bedrohlichen wirtschaftlichen und politischen
Entwicklung über das Land. Keine fünf Jahre später ging das Ehepaar Bieber in
die Emigration, aus der es nicht mehr zurückkehren sollte. Und als der Bankier
Ernst Enno Russell im Jahr 1939 seinen Landsitz in Wulkow bei Neuruppin an eine
befreundete Familie verkaufte, da rechneten die Käufer wohl nicht damit, dass
sich sechs Jahre später die Rote Armee für nahezu ein halbes Jahrhundert in
dem Anwesen einrichten würde. Solche
tief greifenden Umwälzungen bildeten natürlich nicht immer den Hintergrund für
den Erwerb oder den Verlust eines Landsitzes. Anders als in vielen Adelsfamilien
war es in bürgerlichen Kreisen üblich, dass die Grundeigentümer kamen und
gingen. Beim Tod eines Besitzers waren die Erben oft nicht an der Übernahme des
Anwesens interessiert. Auch finanzielle Schwierigkeiten führten gelegentlich
zur Aufgabe. Es kam sogar vor, dass ein Eigentümer einfach die Lust an seiner
Erwerbung verlor und sich an anderer Stelle einen neuen Landsitz suchte. Andererseits lassen sich allerdings auch Beispiele für eine enge Verbundenheit des bürgerlichen Eigentümers mit seinem Besitz finden. So bewirtschaftete der Berliner Chirurg August Bier sein Forstgut in Sauen 37 Jahre lang und ließ sich schließlich dort auch beerdigen. Im ununterbrochenen Familienbesitz über Generationen befanden sich unter anderem das Rittergut Groß Behnitz im Havelland (Familie Borsig, von 1866 bis 1945) und das Weingut Horchheim bei Koblenz (Familie Mendelssohn, von 1818 bis 1902). Diese beiden Besitztraditionen wären wohl noch länger fortgeführt worden, wenn nicht in dem einen Fall die Bodenreform und in dem anderen Fall die Zerschneidung des Areals durch neu angelegte Verkehrstrassen zur vorzeitigen Aufgabe geführt hätten. Die
Entwicklung der Hauptstadt als Auslöser Die
Geschichte der Landsitze des Berliner Bürgertums folgt der Entwicklung der
Hauptstadt zum preußisch-deutschen Handels-, Verkehrs-, Industrie- und
Finanzzentrum mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Es war oft erst die zweite
Generation der großen Berliner Unternehmerfamilien, die ihre gefestigte
wirtschaftliche Position durch den Erwerb eines Landsitzes dokumentierte. Wenn
man von einzelnen frühen Vorläufern absieht, markiert die Erwerbung des
Ritterguts Groß Behnitz durch Albert Borsig den Anfang einer dann nicht mehr
abreißenden Kette. Längere
Zeit vorher, bereits im Jahr 1768, hatte der Berliner Lederfabrikant Peter
Friedrich Damm das später durch Adolf Wollank bekannt gewordenen Anwesen Dammsmühle
im Barnim erworben. Ebenfalls noch im 18. Jahrhundert entstand im Berliner
Tiergarten das Landhaus des königlichen Salzinspektors Mölter. Der Architekt
Friedrich Gilly baute es im Jahr 1799 in enger Anlehnung an das Pariser Schlösschen
Bagatelle. Als Salzinspektor bekleidete Mölter eine Beamtenstelle, die bereits
unternehmerische Züge trug. Mit
der Wende zum 19. Jahrhundert begann der Tiergarten, sich zur bevorzugten
Adresse für die Landhäuser des hauptstädtischen Bürgertums zu entwickeln. Im
Lauf der Zeit erhielt dieses Viertel mehr und mehr einen städtischen Charakter.
Bis zu seinem Untergang im Zweiten Weltkrieg blieb es eine bevorzugte
Wohngegend, hatte aber als ländliche Idylle längst ausgedient. Mit
der Ausbreitung der städtischen Wohnviertel in das Umland hinein kam auch eine
Randwanderung der Landsitze in Gang, die vom Tiergarten aus den Grunewald und
weiter über Zehlendorf und Dahlem die Gegend von Potsdam erreichte. Die
westlichen Vororte blieben bevorzugt; aber auch in den anderen Himmelsrichtungen
entstanden Villenviertel, etwa in Pankow, Karlshorst und Friedrichshagen. Der
Schritt über die Grenzen der Berliner Agglomeration hinaus in die Tiefe der
Provinz setzte mit dem Bau der Eisenbahnen ein und wurde später noch verstärkt
durch das Aufkommen des Automobils. Nicht zufällig war es der Lokomotivbauer
Borsig, der eins der ersten Signale dafür setzte. Landsitze, die von Berlin aus
nicht in wenigen Stunden erreicht werden konnten, blieben lange Zeit die
Ausnahme. Horchheim als ein sehr frühes Beispiel wurde bereits erwähnt. Mit
einigem zeitlichen Abstand folgten unter anderem der Hofprediger Adolf Stöcker
(der 1869 den Raintaler Hof bei Partenkirchen erwarb), der Bankier Carl Fürstenberg
und der Verleger August Scherl (beide am Tegernsee). Im 20. Jahrhundert wurde dann die Wahl eines solchen, entfernter liegenden Standortes schon häufiger getroffen. Und umgekehrt richteten sich auch Bürger aus anderen deutschen Großstädten in der Mark ein, wobei die Nähe Berlins sicherlich einen Faktor von großer Bedeutung bildete. Der rheinische Unternehmer Wilhelm Colsmann zum Beispiel, der mit einem Netz von Wach- und Schließgesellschaften reich geworden war, kaufte das Rittergut Lindenberg bei Storkow, dessen Besitz später an den ebenfalls rheinischen Bankier Robert Pferdmenges überging. Lange
bevor um Berlin herum ein Kranz von Landsitzen entstand, bereits um die Mitte
des 18. Jahrhunderts, hatte das Hamburger Bürgertum die nähere Umgebung seiner
Hansestadt für sich entdeckt, zunächst die damals noch ländlichen Vororte
Flottbeck und Blankenese. Ein zeitgenössischer Reiseschriftsteller (August
Hennings) schrieb 1795: „Herrlich und prächtig, schöner durch Natur als das
Ufer der Brenta und mit diesem in Kunst wetteifernd, ist das ganze Ufer der Elbe
von Altona bis Blankenese, wo Landhäuser sich an Landhäuser reihen.“
(zitiert nach Gotthardt Frühsorge: Die Kunst des Landlebens; München 1993) Dieser
Vergleich mit dem Ufer der Brenta verweist auf die Gegend von Vicenza in
Oberitalien. Dort entstand bereits im 16. Jahrhundert, mit der reichen
Handelsstadt Venedig als wirtschaftlichem Hintergrund, eine lockere Ansammlung
von Landsitzen. Hier entwickelte sich zum ersten Mal in der neueren europäischen
Geschichte diese spezifische Form bürgerlich geprägter Kultur und Lebensweise. Der
Erfolg dieses Modells ist nicht zuletzt dem damals dort wirkenden genialen
Architekten Andrea di Piero zu verdanken, der unter dem Namen Palladio bekannt
geworden ist. Einige seiner Schöpfungen, zum Beispiel die Villa Barbaro oder
die Villa La Rotonda, wurden zu Vorbildern, denen in vielen Teilen Europas und
später auch in Nordamerika nachgeeifert wurde. Palladio
seinerseits hatte sich durch Vorbilder aus der Antike inspirieren lassen. Er
betrieb Studien in der Umgebung Roms (Tivoli,
Palestrina, Albano), erkundete die Grundrisse antiker Villen und publizierte die
Ergebnisse seiner Forschungen. Auf diese Weise konnte das städtische Bürgertum
bei der Gestaltung seiner Landsitze auf antike Vorbilder zurückgreifen – ein
Vorgang, der auch auf vielen anderen Lebensgebieten zu beobachten war. Noch bis weit in das 20. Jahrhundert war die Tradition antiker römischer Landsitze im Bewusstsein der Zeit präsent. Zahllose Ausflugslokale trugen den Namen „Tivoli“, so wie heute noch der Kopenhagener Vergnügungspark. Und mancher private Rückzugsort aus dem unruhigen Treiben der Großstadt wurde von seinem Besitzer schon mal als „mein Tusculum“ bezeichnet. An
der vielfältigen Rückbeziehung auf die Tradition erkennt man leicht, dass
nichts abwegiger ist als die Vorstellung, bei den Vertretern des Berliner Bürgertums,
die nach einem Landsitz strebten, habe es sich um typische Emporkömmlinge ohne
„feinere Bildung“ gehandelt. Gewiss
sind gelegentlich auch Vorbehalte in dieser Richtung artikuliert worden. So
schrieb der Landrat des Kreises Lebus, Dr. Kleinert, am 15. Mai 1911: „Auch
ist hier namentlich in den letzten Jahren wiederholt das Eindringen von
Elementen in die Kreise der Großgrundbesitzer zu beobachten gewesen, die weder
sozial noch politisch als ein erwünschter Zuwachs bezeichnet werden können. Es
handelt sich um reich gewordene Leute, meistens Berliner Kaufleute, Bankiers
etc., die lediglich das Verlangen, ihrem Reichtum auch das nötige soziale
Relief zu geben, zum Erwerb eines Rittergutes veranlasst hat.“ (zitiert nach
René Schiller: Vom Rittergut zum Großgrundbesitz; Berlin 2003) Sicherlich
hatte die Grundstücksspekulation, an der übrigens Kreise des Landadels nicht
unbeteiligt waren, bei dem Kauf des einen oder anderen Ritterguts eine Rolle
gespielt. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber heraus, dass die Motive für
den Erwerb eines ländlichen Anwesens sehr breit gefächert waren. Da war zunächst
der begreifliche Wunsch nach einem Ort der Ruhe und Erholung abseits des großstädtischen
Getriebes. Oft war dieser Wunsch begleitet von speziellen Interessen, die nur im
ländlichen Raum befriedigt werden konnten, etwa die Jagd, land- und
forstwirtschaftliche Aktivitäten, Wassersport, Reitsport und Pferdezucht,
Landschaftsgestaltung und andere. Manchmal fand sich dabei auch der passende
Platz für die Gründung einer sozialen Einrichtung oder für die Gestaltung
einer Kunstsammlung. Der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht drückte seine
Liebe zur märkischen Landschaft in Gedichten aus, geschrieben in Gühlen.
Selbstverständlich forderten auch Repräsentationsbedürfnisse ihren Tribut.
Ausgesprochen protzig wirkende Anlagen sind aber selten entstanden. Der
häufig anzutreffende Hang zur eigenen Betätigung in der Landwirtschaft findet
seine Erklärung vielleicht darin, dass Berlin etwa im Vergleich zu Köln,
Augsburg oder den Hansestädten ein relativ junges Bürgertum aufwies, in dem ländlich
geprägte Familientraditionen noch nachwirkten. Aber nicht nur die bukolische
Idylle wurde gesucht, manchmal auch ein Ort für verschwenderische Feste. Und
selbstverständlich war es für nicht wenige Käufer verlockend, sich nun als
Rittergutsbesitzer bezeichnen zu können. Von den handfesten Vorrechten, die mit
dem Besitz eines Ritterguts einmal verbunden gewesen waren, hatten verschiedene
Reformprozesse zwar nicht mehr viel übrig gelassen, trotzdem haftete ihm immer
noch ein Hauch von Vornehmheit und Herrschaftlichkeit an. Im städtischen Umfeld war das Bürgertum mit seinem “Herrn-im-Hause“-Standpunkt mehr und mehr in die Defensive geraten gegenüber einer immer selbstbewusster auftretenden Arbeiter- und Angestelltenschaft. Da mögen die oft noch patriarchalisch geprägten ländlichen Verhältnisse für manchen konservativ gesinnten Besitzer als wohltuender Kontrast empfunden worden sein. Immerhin wurde die berüchtigte preußische Gesindeordnung erst durch die Novemberrevolution von 1918 beseitigt. Die Ausübung der Rechte als Ortsobrigkeit in den Gutsbezirken überlebte bis zum Jahr 1927, das Kirchenpatronat bis zur Bodenreform von 1945. Mehr symbolischer Natur war das Vorrecht, auf eigenem Grund und Boden bestattet zu werden (was in manchen Gegenden Deutschlands noch heute geschieht). In Brandenburg war August Bier vermutlich der letzte Tote, dem diese Ehre zuteil wurde. Die
Bodenreform und andere Enteignungen beendeten die Geschichte der märkischen
Landsitze des Berliner Bürgertums für lange Zeit. Betroffen davon wurden auch
jene Besitzer, die sich erst wenige Jahre zuvor selbst an jüdischem Eigentum
vergriffen hatten. In den Nachkriegsjahren und in der Zeit der DDR kam nur ein
sehr kleiner Teil der neuen Oberschicht in den Genuss vergleichbarer
Privilegien, neben hohen Partei- und Regierungsfunktionären auch einige
Schriftsteller und Künstler. Für
die Zeit nach 1990 kann von einer Wiederbelebung der Kultur der Landsitze rund
um Berlin kaum die Rede sein. Die tragende Schicht des Großbürgertums, etwa
vergleichbar mit Hamburg, Frankfurt am Main oder München, fehlt in der
Hauptstadt noch zum guten Teil. Die Entwicklung moderner Verkehrsmittel und eine
veränderte Lebensweise der Oberschicht unter dem Einfluss der Globalisierung
haben zudem bewirkt, dass heute die Mark Brandenburg bei der Suche nach einem
Landsitz nicht mehr unbedingt erste Wahl ist. Wenn hier die wenigen, nach 1990 entstandenen oder wieder belebten, märkischen Landsitze des Berliner Bürgertums noch in die Betrachtung einbezogen würden, so wäre dies nicht etwa ein Dienst an der Kontinuität ihrer Geschichte, sondern ein völlig neues Kapitel. Dieses aufzuschlagen verbietet sich noch aus einem anderen Grund. Der Landsitz wird heute von seinem Eigentümer als Bestandteil der sorgsam gehüteten Privatsphäre angesehen und sollte auch als solcher respektiert werden.
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letzte Änderung: 18.12.2015 |